Tilia Baumpflege

Fällung einer Fichte mit SKT

Bäume sicher entfernen lassen

In unserem Fach­be­trieb Tilia Baum­pflege verfolgen wir eine Berufs­phi­lo­so­phie, die Bäume als wich­tige Ener­gie­spender ansieht und sich daher aktiv für deren Erhalt einsetzt. Gleich­zeitig ist es eine wich­tige Aufgabe der Würz­burger Baum­pflege, kranke Bäume sicher zu besei­tigen und durch eine profes­sio­nelle Baum­fäl­lung mögliche Gefah­ren­quellen für Menschen und Sach­ge­gen­stände auszuschalten.

Wir bieten Ihnen eine sichere Baum­fäl­lung im Umkreis von 200 km um Würz­burg, wobei wir gefähr­dete Bäume mit unserem Fach­wissen und dem Einsatz moderner Maschinen fach­ge­recht entfernen. Mit unserer Hilfe können Sie die Sicher­heit auf Verkehrs­wegen und Grün­flä­chen erhalten und Gefähr­dungen durch kranke Bäume effi­zient besei­tigen lassen.

Als erfah­rene Baum­pfleger arbeiten wir bei der Baum­fäl­lung mit der Seil­klet­ter­technik und mit spezi­ellen Gerät­schaften wie Hubar­beits­bühnen oder Kränen. Auf diese Weise können wir auch an schwie­rigen Stand­orten kranke Bäume für Sie fällen. Wir nehmen außerdem Rodungen mit Wurzel­stock­fräsen vor, um die vorhan­denen Wurzeln möglichst rück­standslos zu entfernen.

WICHTIGE INFORMATION: Das Fällen von Bäumen zwischen März und September ist in vielen Fällen aufgrund des Arten­schutzes nicht zulässig! Fällungen inner­halb der Stadt Würz­burg bedürfen ab 60 cm Stamm­um­fang außerdem einer Fäll­ge­neh­mi­gung. Details hierzu folgen weiter unten.

Sommerfällverbot von März bis September

Das Bundes­na­tur­schutz­ge­setz verbietet in der Zeit vom 1.3 bis 30.9 grund­sätz­lich den (radi­kalen) Schnitt wich­tiger Biotop­struk­turen wie Bäume, Hecken, Gebü­sche und sons­tige Gehölze. Damit soll insbe­son­dere die Fort­pflan­zung vieler Tier­arten geschützt werden. Diese Regel gilt bis auf wenige Ausnahmen:

  • kleine bzw. scho­nende Form- und Pfle­ge­rück­schnitte zur Besei­ti­gung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung 
  • gering­fü­gige Entfer­nung von Gehölz­be­wuchs bei zuläs­sigen Bauvorhaben
  • der Baum steht auf einer “gärt­ne­risch genutzten Grund­fläche” (z. B . Hausgarten)
Amselnest

Ganz­jährig müssen die arten­schutz­recht­li­chen Zugriffs­ver­bote des § 44 Abs. 1 BNatSchG beachtet werden. Tiere der beson­ders geschützten Arten, wie beispiels­weise Vögel oder Fleder­mäuse, dürfen nicht verletzt oder getötet sowie ihre Entwick­lungs­sta­dien beschä­digt oder zerstört werden. Fort­pflan­zungs- oder Ruhe­stätten (z. B. Nester oder Sommer­quar­tiere) dürfen nicht durch Bauvor­haben beein­träch­tigt oder zerstört werden.

Die Verant­wor­tung zur Einhal­tung der arten­schutz­recht­li­chen Vorgaben liegt bei der Bauherrin bzw. dem Bauherren. In unklaren Fällen unter­stützen wir Sie gerne bei der Erstel­lung eines arten­schutz­recht­li­chen Gutach­tens. Weitere Infor­ma­tionen zum Thema hat die Stadt Würz­burg im Ratgeber Bauen im Einklang mit dem Baum-und Natur­schutz zusammengefasst.

Baumschutzverordnung der Stadt Würzburg

Seit 1987 stehen Bäume im Stadt­ge­biet von Würz­burg unter beson­derem Schutz. Dies resul­tiert daraus, dass Schad­stoffe, Hitzestress, Klima­wandel, Streu­salz und Boden­ver­dich­tungen den Stadt­bäumen beson­ders zusetzen. Gleich­zeitig sind Bäume und Grün­flä­chen inmitten von Häusern und Asphalt beson­ders wichtig, da sie durch stetige Wasser­ver­duns­tung für ein gesün­deres Stadt­klima sorgen. Außerdem spenden die Bäume Schatten, bremsen Wind und dämpfen Schall. Die Wurzeln schützen darüber hinaus vor Boden­ero­sion, während die Krone eine Heimat für viele Insekten, Vögel und Klein­tiere bietet.

Geschützt sind Bäume mit einem Stamm­um­fang von über 60 cm, 100 cm über dem Erdboden gemessen. Der Schutz gilt darüber hinaus auch für alle Ersatz­pflan­zungen unter 60 cm Stamm­um­fang, die auf Grund der Verord­nung gefor­dert wurden. Die Verord­nung gilt nicht für Obst­bäume, mit Ausnahme von Walnuss­bäumen. Verstöße gegen die Baum­schutzVO können mit einer Geld­buße belegt werden. Detail­lierte Infor­ma­tionen zum Thema Baum­schutz in Würz­burg, insbe­son­dere auch an Baustellen, sind hier zu finden:

Baumfällung mit Genehmigung unter bestimmen Voraussetzungen

  • von dem Baum geht eine Gefahr oder beson­dere Beein­träch­ti­gung für Leben, Gesund­heit oder sog. größere Sach­werte, z. B. Kanal aus,
  • der Baum ist krank oder verkümmert
  • der Baum steht der Verwirk­li­chung einer nach öffent­li­chem Baurecht geneh­migten Baumaß­nahme entgegen.
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In den oben genannten Fällen ist eine Fällung von Bäumen auch möglich, wenn sie unter die Baum­schutz­ver­ord­nung der Stadt Würz­burg fallen. Hierzu muss beim Fach­be­reich Umwelt- und Klima­schutz der Stadt Würz­burg ein “Antrag auf Baum­fäl­lung bzw. Baum­ver­än­de­rung” gestellt werden. 

Für einen Antrag auf Baum­fäl­lung im Zusam­men­hang mit einem Verfahren zur Bauge­neh­mi­gung sind die Angaben im Bauan­trag erfor­der­lich. Hierzu wird eine “Baum­be­stands­er­klä­rung” im Fach­be­reich Baurecht / Bauauf­sicht einge­reicht. Beide Formu­lare können hier runter­ge­laden werden: 

Nach erfolg­rei­cher Geneh­mi­gung seitens der Stadt Würz­burg, steht der Fällung nichts mehr im Weg. Falls Sie sich nicht selbst um die Fäll­ge­neh­mi­gung kümmern möchten, über­nehmen wir auch gerne die Forma­li­täten für Sie. Um den gesamten Vorgang zu beschleu­nigen, bietet es sich jedoch an, wenn Sie als Baum­in­haber den Antrag auf Baum­fäl­lung bereits im Vorfeld bei der Stadt Würz­burg einrei­chen. Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen zur Zeit­pla­nung bei Bau- und Fäll­ge­neh­mi­gungen erhalten Sie hier.