Bäume können von einer Vielzahl an Schädlingen und Krankheiten befallen werden. Neben Käfern oder Raupen sind auch häufig Mikroorganismen die Ursache: Pilze, Bakterien und Viren können die typischen Schäden an Blättern und Holz verursachen. Auch ein ungeeigneter Standort und falsche Pflege führen zu Schadsymptomen und machen den Baum somit anfälliger für Baumkrankheiten jeglicher Art.
Besonders in den letzten Jahren haben viele Bäume vermehrt mit dem Klimawandel zu kämpfen. Immer heißere Sommer mit lang anhaltenden Trockenperioden in den vergangenen Jahren, haben vielerorts deutlich sichtbare Spuren hinterlassen. Zahlreiche Fichten sind in den Wäldern, Parks und auch Privatgärten dem Borkenkäfer zum Ofer gefallen. Auch andere Baumarten entlang von Straßen, Wegen und Plätzen zeigen mitunter gravierende Schäden und Vitalitätseinbußen.
Wichtig hierbei ist, einen Befall möglichst frühzeitig zu erkennen und umgehend zu handeln. Nur so kann eine Ausbreitung auf andere Bäume verhindert werden und der Baumbestand geschützt werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen eine Übersicht über die häufigsten Baumkrankheiten geben und Sie für deren Erkennung sensibilisieren. Zögern Sie nicht, schon bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung, einen Fachmann zu kontaktieren.
Der Pilz Cryptostroma corticale befällt insbesondere Ahornbäume und ist an abblätternder Rinde erkennbar, unter der sich großflächig schwarzer “Staub” befindet. Auch welke Kronenteile, Blattverlust und eingerissene Rinde können bereits ein Indiz für eine beginnende Erkrankung sein.
Die Rußrindenkrankheit gilt als hochinfektiös und hyperallergen, da mit fortschreitendem Befall immer mehr Pilzsporen freigesetzt werden. Diese sind nicht nur für umstehende Bäume gefährlich, sondern können sich auch negativ auf die Gesundheit von Menschen auswirken. Mögliche Folgen können schwere Atemwegsbeschwerden bis hin zu Atemnot sein.
Von der Rußrindenkrankheit betroffene Bäume können nicht mehr genesen und sollten daher so schnell wie möglich gefällt werden. Nur so kann das Infektionsrisiko für andere Bäume vermindert werden. Außerdem hilft eine schnelle fachmännisch durchgeführte Baumfällung dabei, die fortschreitende Verbreitung der Pilzsporen effektiv einzudämmen.
Wichtig ist, dass die Fällung und Entsorgung befallener Bäume ausschließlich von ausgebildeten Baumpflegern durchgeführt wird. Für die Fällung ist eine Schutzausrüstung notwendig und die befallen Bäume dürfen nur in speziellen Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf, wenn Sie diese Baumkrankheit vermuten.
Besonders in warmtrocknen Regionen oder Jahren fühlt sich der Eichenprozessionsspinner sehr wohl und breitet sich teils rasend aus. Verstärkt kommt er auch auf der fränkischen Platte vor und ist zu einer regelrechten Plage für die heimischen Eichen geworden.
Mögliche Auswirkungen eines Kontaktes mit den Brennhaaren der Raupe sind ein stark juckender Hautausschlag oder eine Bindehautentzündung. Auch Atemwegsreizungen, Schwindelgefühl oder Fieber können Symptome sein. Häufig nimmt die Empfindlichkeit von Einzelpersonen mit der Anzahl der Einzelkontakte zu. Selten kommt es auch zu allergischen Schockreaktionen.
Als Baumbesitzer sind Sie selbst für die Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern verantwortlich. Wegen der starken gesundheitlichen Risiken ist die Entfernung der EPS-Nester unbedingt notwendig. Um sich selbst und andere zu schützen, sollten Sie bei der Entfernung von Eichenprozessionsspinnern ausschließlich auf ausgebildete Baumpfleger zurückgreifen.
Das Besprühen mit Insektiziden ist nicht zu empfehlen, da es auch andere nützliche Baumbewohner tötet. Gerne beraten wir Sie zu präventiven Maßnahmen. Eine gezielte Entfernung von Nestern mittels Arbeitsbühne führen wir auf Grund der Gesundheitsgefahr für unsere Mitarbeiter nur noch in Ausnahmefällen durch.
Dieses 2–8 mm große Insekt aus der Familie der Rüsselkäfer richtet ebenfalls immer wieder gravierende Schäden in Baumbeständen an. Die Käfer bohren sich zur Fortpflanzung und Nahrungsaufnahme durch die Rinde von Nadelbäumen.
Obwohl sich befallene Bäume mit Harz gegen eine Borkenkäfer-Plage wehren, sterben sie in den meisten Fällen innerhalb kurzer Zeit ab. Wichtig ist eine rasche Entfernung befallener Bäume aus dem Bestand. Anderenfalls fallen dem Käfer durch seine rasante Vermehrung schnell Nachbarbäume zum Opfer.
Durch Trockenheit und Käferbefall entstandene Schäden an Nadelbäumen sind weithin sichtbar. Der Anblick komplett abgestorbener Fichtenwälder ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Doch auch verschiedene Laubbäume haben mit veränderten Klimabedingungen bzw. neuartigen Bakterien und Pilzen zu kämpfen, die oftmals aus anderen Ländern eingeschleppt wurden.
Die langen, trockenen Sommer der vergangenen Jahre haben Spuren an den heimischen Birken hinterlassen. Ein häufiges Bild: Abgestorbene Wipfel, lichte Kronen und Totholz, das Verkehrsteilnehmer durch Herabfallen bedroht.
Ähnlich geht es unseren Eschen und Kastanien. Für das Eschentriebsterben ist ein Pilz aus Ostasien verantwortlich. Es äußert sich durch tote Äste in der äußeren und oberen Krone. Der Verlauf erstreckt sich oft über einen längeren Zeitraum, bis der Baum schließlich fachmännisch entfernt werden muss.
Beim Kastaniensterben handelt es sich um eine Bakterien-Erkrankung, die erstmalig in den Niederlanden nachgewiesen wurde. Zu erkennen ist die Baumkrankheit an schwarzem Ausfluss an Stamm und Ästen und Welkeerscheinungen. Ein Gegenmittel ist auch für diese Erkrankung nicht vorhanden.
Dieser Käfer wird immer wieder in Verpackungsholz aus Asien eingeschleppt. Die einzige Bekämpfungsmöglichkeit bei einem ALB-Befall ist die Fällung des betroffenen Baumes. Das gefällte Holz muss vor Ort gehäckselt und sofort verbrannt werden. Eine Lagerung des Holzes ist nicht zulässig, da weiterhin Käfer aus dem Holz schlüpfen und andere Bäume befallen könnten.
Nach einem EU-Durchführungsbeschluss vom Jahr 2015 müssen im Umkreis von 100 Metern um den befallenen Baum alle befallsverdächtigen Nachbarsbäume ebenfalls gefällt werden. Zusätzlich werden in Bayern alle Vogelbeeren, Ebereschen und Mehlbeeren entnommen. Der Fund bzw. Verdacht eines ALB-Befalls ist meldepflichtig (Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft.