Tilia Baumpflege

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Lebensräume schützen und sichern

Die Baum­pflege umfasst alle Methoden und Maßnahmen zur Erhal­tung der Vita­lität eines Baumes. Darüber hinaus sollen fehler­hafte bzw. unge­wollte Entwick­lungen vermieden werden. Wir empfehlen Ihnen, regel­mäßig profes­sio­nelle Baum­pflege-Maßnahmen durch­führen zu lassen. Dadurch kann die Lebens­dauer Ihres Baumes maxi­miert und Krank­heiten vorge­beugt werden. Außerdem wird so auch die Sicher­heit des Umfeldes gewährleistet.

Ein profes­sio­neller Baum­schnitt zur Erhal­tung bestehender Bäume gehört zu unseren Kern­tä­tig­keiten. Es ist unser oberstes Ziel, Ihre Bäume zu pflegen und durch fach­män­ni­sche Schnitt­maß­nahmen in ihrem Bestand zu schützen. Wir sind speziell ausge­bil­dete Baum­pfleger mit lang­jäh­riger Erfah­rung im Baum­schnitt. Hier einige Maßnahmen, die wir im Rahmen einer Baum­pflege für Sie durch­führen können:

Junge Bäume können beson­ders durch eine Pflege profi­tieren. Das lang­fris­tige Wachstum des Baumes wird nach­haltig auf eine posi­tive Art und Weise beein­flusst. Wichtig ist beispiels­weise eine frühe Formung des Licht­raum­pro­fils und die Entfer­nung von Konkur­renz­trieben. So kann schon in jungen Jahren die Grund­lage für eine gesunde und artge­rechte Krone gelegt werden.

Bei der Kronen­pflege arbeiten wir haupt­säch­lich im Feinast- und Schwach­ast­be­reich. Kreu­zende und sich gegen­seitig im Wachstum behin­dernde Äste werden entfernt. Glei­ches gilt für ange­bro­chene, erkrankte oder abge­stor­bene Äste. Stamm- und Stock­aus­triebe, Wasser­schosser und Ständer entnehmen wir im Einzel­fall eben­falls, um den Wuchs positiv zu beeinflussen.

Eben­falls Teil einer Kronen­pflege ist die Herstel­lung des gesetz­lich vorge­schrie­benen Licht­raum­pro­fils. Dies ist insbe­son­dere im öffent­li­chen Raum sehr wichtig. Der nach Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz gefor­derte lichte Raum über Straßen beträgt 4,5 Meter, über Gehwegen 2,5 Meter. Bei Bäumen an Straßen wenden wir diesen Schnitt an, wenn er baum­pfle­ge­risch vertretbar ist.

In manchen Fällen möchten Kunden ledig­lich Ihrer Verkehrs­si­che­rungs­pflicht nach­kommen und ansonsten keine weiteren Schnitt­maß­nahmen an ihrem Baum vornehmen lassen. Für die Gewähr­leis­tung der Verkehrs­si­cher­heit sind ein Licht­raum­pro­fil­schnitt und die Entfer­nung von Totholz notwendig.

Wichtig ist es, insbe­son­dere die Durch­fahrts­höhe von LKWs zu gewähr­leisten (z. B. 4,5 m über Stra­ßen­ni­veau). Das tote Holz muss aus dem Baum entfernt werden, um Sach- oder Perso­nen­schäden zu vermeiden. Im Falle eines Scha­dens liegt die Haftung grund­sätz­lich beim Grund­stücks­be­sitzer. Mehr hierzu erfahren Sie auf der Seite Baum­recht.

Eine Kronen­ein­kür­zung kann erfor­der­lich sein, wenn das Wachstum des Baumes zu einer Gefah­ren­quelle für die Umwelt wird. Oder aber, der Kunde wünscht sich z. B. aus Platz­gründen eine Einkür­zung. Wichtig ist hierbei, dass die gesamte Krone um maximal 20% in ihre Höhe und Breite zurück geschnitten werden sollte. Ande­ren­falls besteht die Gefahr, dass der Baum die Maßnahme nicht über­lebt oder mit über­mäßig starkem und schnellen Wuchs darauf reagiert.

Wenn die Kronen­ein­kür­zung ledig­lich aus Gründen der Sicher­heit erfolgen soll, ist der Einbau einer Kronen­si­che­rung eben­falls eine mögliche Alter­na­tive dazu. Welche Maßnahme zur Kronen­si­che­rung ergriffen wird, entscheiden wir von Fall zu Fall individuell.

Eine Kronen­si­che­rung ist ein spezi­elles Baum­si­che­rungs­seil. Ganze Baum­kronen, Kronen­be­reiche oder einzelne Star­käste (Äste mit einem Durch­messer > 10 cm) können mit dem System am Ausbre­chen gehin­dert und zum Teil auch vor dem Herun­ter­fallen gesi­chert werden.

Der Einbau einer Kronen­si­che­rung kann die Gefahr ausbre­chender Baum­teile dras­tisch redu­zieren. Bruch­ge­fähr­dete Kronen­par­tien werden entlastet und von stabilen Partien mitgetragen. 

Ein gesundes Baum­wachstum erfor­dert gesunde Wurzeln. Wasser und Mine­ral­stoffe werden über die Wurzel aufge­nommen und für das weitere Wachstum zwangs­läufig gebraucht. Auch die Stand­si­cher­heit eines Baumes ist bei einer guten Verwur­ze­lung entspre­chend höher.

Zur Baum­um­feld­ver­bes­se­rung ist die Ermitt­lung und Fest­le­gung der Maßnahmen durch geeig­nete Vorun­ter­su­chungen (z. B.  Baum­dia­gnose und Boden­un­ter­su­chung) erfor­der­lich. Die Maßnahmen richten sich nach dem Zustand des Baumes und der Stand­ort­si­tua­tion. Zu den Quali­täts­fak­toren des Bodens gehören vor allem die Boden­struktur, die Wasser- und Nähr­stoff­zu­fuhr aber auch die Über­schüt­tung und der Grad der Versie­ge­lung. Häufig fehlt schlichtweg der Raum, wo die Wurzeln entspre­chend wachsen können.

Neben oben beschrie­benen Maßnahmen behan­deln wir auch gekappte Bäume, deren Wuchs bereits geschä­digt ist. Auch Sonder­maß­nahmen wie Form­schnitte, Entfer­nung von baum­fremden Bewuchs (z. B. Efeu) und Wund­be­hand­lungen von Anfahr­schäden über­nehmen wir gerne für Sie. Sollte Ihr Baum nicht mehr zu erhalten sein oder ist eine Entfer­nung aus ander­wei­tigen Gründen von Ihnen gewünscht, erle­digen wir selbst­ver­ständ­lich auch die Fällung jegli­cher Art.

Durch die Seil­klet­ter­technik stellen auch schwer zugäng­liche Stand­orte kein Problem für uns dar. In beson­deren Fällen führen wir unsere Arbeiten auch mit Hubar­beits­bühnen durch. Zusammen mit Ihnen finden wir für jedes Problem die rich­tige Lösung, die für Ihren Baum so scho­nend wie möglich ist.

Alle von uns ausge­führten Baum­pfle­ge­maß­nahmen werden zum Schutz des Baumes, der Vege­ta­tion und den Tieren auf Baustellen nach den Richt­li­nien DIN 18920 (Baum­schutz) und RAS-LP 4 durch­ge­führt. Wir arbeiten gemäß dem aktu­ellen Stand der Wissen­schaft — den Zusätz­li­chen Tech­ni­schen Vertrags­be­din­gungen und Richt­li­nien für Baum­pflege (ZTV) der Forschungs­ge­mein­schaft Land­schafts­ent­wick­lung Land­schaftsbau e.V. (FLL).